
Die Vermietung von Ferienhäusern ist vor allem in Spanien eine gute Investition. Die erschwinglichen Immobilienpreise bewegen viele Menschen dazu, ein Haus zu kaufen, um später dorthin umzuziehen. Meistens geht der Kauf mit dem Plan einher, das Objekt später zu vermieten, um die Unterhaltskosten zu senken und in Zeiten, in denen wir es selbst nicht nutzen können, Einnahmen zu erzielen.
Man sollte jedoch wissen, dass diese Investitionen nicht frei von Steuerpflichten sind, was Immobilieneigentümern häufig nicht bewusst ist. Die Tatsache, dass große Buchungsportale verpflichtet sind, alle Informationen über die Ferienvermietung der angebotenen Immobilien an die spanische Steuerbehörde zu melden, hat ebenfalls zu einer deutlich besseren Kontrolle der Steuerzahler durch die staatliche Verwaltung beigetragen.
Da die Unkenntnis über diese steuerlichen Verpflichtungen befreit den Steuerzahler nicht von seiner Haftung für Unterlassungen. Nachstehend erläutern wir, mit welchen Steuern Nichtansässige, die Immobilien besitzen, rechnen müssen, unabhängig davon, ob diese für den Eigenbedarf oder zur Ferienvermietung bestimmt sind.
Die meisten Menschen kennen die IBI-Steuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles), die von der für den Standort der Immobilie zuständigen Stadtverwaltung berechnet und in der Regel automatisch vom Bankkonto des Steuerzahlers abgebucht wird. Die Höhe dieser Steuer hängt vom Katasterwert der Immobilie ab. Diese Steuer wird jährlich von allen Immobilienbesitzern unabhängig von der Art der Immobilie wie Wohnung, Haus, Gewerbefläche, Garage usw. gezahlt.
Eine weitere Steuer, die Eigentümer von Immobilien entrichten müssen, die nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, ist die Steuer für Nichtansässige (Impuesto sobre la Renta de no Residentes), die je nach Situation zwei Formen annimmt:
Wenn eine Immobilie nicht das ganze Jahr über zu Erwerbszwecken vermietet wird, ist der Eigentümer verpflichtet, die Mieteinnahmen in den entsprechenden Quartalen zu melden und eine jährliche Steuererklärung „Imputación de la Renta” für den Zeitraum einzureichen, in dem die Wohnung nicht vermietet war und somit den Eigentümern zur eigenen Nutzung zur Verfügung stand.
Das Buchhaltungsbüro Gestoría Ramón Santafé S.L. bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erledigung von Steuerformalitäten für die Vermietung von Immobilien in Spanien unter Wahrung absoluter Transparenz an:
Wenn eine Immobilie Eigentum eines Ehepaares oder mehrerer Personen ist, ist jede dieser Personen ein unabhängiger Steuerzahler, sodass jede Person eine separate Steuererklärung einreichen und den Steuerbetrag proportional zu ihrem Eigentumsanteil entrichten muss.
Gestoría Ramón Santafe S.L. ist ein Buchhaltungsbüro in Spanien, das Ihnen umfassende Dienstleistungen sowohl im Bereich der Unternehmensführung in Spanien als auch alle Informationen über den richtigen Umgang mit der spanischen Bürokratie, den Kontakt mit Behörden anbieten kann.


Bei Gestoría Ramón Santafé S.L. begleiten wir Sie durch alle Ihre rechtlichen und administrativen Pflichten gegenüber der spanischen Verwaltung. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Mandanten und Ihr Geschäft.
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